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   BGH, 03.07.1968 - VIII ZB 29/68   

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https://dejure.org/1968,8047
BGH, 03.07.1968 - VIII ZB 29/68 (https://dejure.org/1968,8047)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1968 - VIII ZB 29/68 (https://dejure.org/1968,8047)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 (https://dejure.org/1968,8047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 1089
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1961 - VIII ZB 13/61
    Auszug aus BGH, 03.07.1968 - VIII ZB 29/68
    Es ist zwar richtig, daß ein Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Begründung der Berufung vorgelegt worden sind, in der Regel seiner Sorgfaltspflicht nur genügen kann, wenn er eine solche ihm vorgelegte Sache hinsichtlich der Fristwahrung nicht aus den Augen läßt (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1961 - VIII ZB 13/61 - MDR 1961, 933).
  • BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 45/68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Hieran hat der Senat in seinem Beschluß vom 3. Juli 1968 (VIII ZB 29/68) festgehalten.
  • BGH, 28.04.1980 - III ZB 5/80

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er kann sich in einer ihm derart vorgelegten Sache grundsätzlich von seiner eigenen Verantwortung für die Fristwahrung nicht dadurch befreien, daß er sein Personal anweist, ihn nochmals gesondert und ausdrücklich auf den Ablauf der Frist hinzuweisen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1976 - III ZR 88/75 = VersR 1976, 1154; ferner Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 1976 - III ZB 22/76 = VersR 1977, 153 und vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 = NJW 1976, 628; BGH Urteil vom 12. April 1973 - II ZR 126/72 = VersR 1973, 715, 716; Beschl. vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 = VersR 1968, 1089).
  • BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76

    Egänzendes Beschwerdevorbringen - Beufungsbegründungsfrist - Fristen - Handakten

    Ist die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist somit nur darauf zurückzuführen, daß die Handakten dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin ohne sein Zutun vor der Bearbeitung wieder weggenommen wurden und daß der mit der Fristenkontrolle betraute und hierin erfahrene Bürovorsteher entgegen der gebotenen und bei ihm auch sonst üblichen Handhabung den Fristenkalender nicht auf noch offenstehende Eintragungen durchgesehen hat, so beruht sie auf einem unabwendbaren Zufall, weil ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten in diesem Fall nicht schon darin gesehen werden kann, daß er die Sache hinsichtlich der Berufungsbegründungsfrist nicht im Auge behalten hat (vgl. BGH Beschl. vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 = VersR 1968, 1089; Beschl. vom 8. Mai 1974 - V ZB 10/74 = VersR 1974, 973).
  • BGH, 27.05.1974 - VII ZB 13/74

    Vorfrist - Rechtsanwalt - Büroangestellte - Sorgfaltspflicht - Fristwahrung -

    Er konnte sich nicht auf die Erinnerung der mit der Fristenkontrolle beauftragten Bürokraft verlassen (BGH NJW 1968, 2244; VersR 1968, 1089; 1972, 694; 1973, 303), auch dann nicht, wenn er dieser den besonderen Auftrag gegeben hatte, auf den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in solchen Sachen zu achten, für die die Vorfrist bereits abgelaufen war.
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